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Am 1. Mai 2004 sind der Europäischen Union zehn neue Staaten beigetreten:

Polen, Tschechische Republik, Slowenien, Slowakei, Lettland, Litauen, Estland, Ungarn, Malta und Zypern.

Für die Bürger dieser Staaten (Zypern und Malta ausgenommen) wird die Freiheit, in einem anderen Land der EU

* Dienstleistungen zu erbringen
* als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer zu arbeiten

teilweise ausgesetzt.

Es gilt die sogenannte 2+3+2-Regelung, wonach die oben genannten Freizügigkeiten für eine Dauer von höchstens sieben Jahren beschränkt werden können.

Die auf den folgenden Internet-Seiten zusammengestellten Informationen zu diesen beiden sogenannten “Grundfreiheiten” der EU stehen allen Interessierten offen. Gedacht sind sie vor allem für diejenigen, die von der Aufhebung der Beschränkung dieser beiden Freiheiten am meisten gefährdet sein werden – die gering Qualifizierten in den Grenzregionen.

Gemeinsam mit den Partnern DGB und der polnischen Gewerkschaft NSZZ “Solidarnosc” hat es sich die Kooperationsstelle Wissenschaft und Arbeitswelt an der Europa-Universität Viadrina (KOWA) zur Aufgabe gemacht, umfassend über das Thema zu informieren und gering qualifizierten Menschen in der Grenzregion Anreize zu Qualifikation und Mobilität zu vermitteln.