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Das EEG ist seit 2000 in Kraft und regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz.

Das Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien aufzunehmen und entsprechend der Festlegungen des EEG zu vergüten. Diese garantierte, aber zugleich auch angepasste und degressive Einspeisevergütung gibt den Stromlieferanten Planungssicherheit und befreit sie von einem Teil ihres Risikos.

Um eine Überförderung zu verhindern, wird der Preis bei der Einspeisung nach Branche, Ertragsstärke oder Leistungsfähigkeit der Anlagen und Standort differenziert. 2002 wurde zusätzlich eine jährliche Degression ohne Inflationsausgleich eingeführt. Von Jahr zu Jahr sinkt somit der Startertrag für eine neue Anlage. Die Preise haben dann eine Laufzeit, die je nach Leistungsfähigkeit, Branche und Standort variiert. Nach dieser Laufzeit werden die Erträge niedriger. Auf diese Art und Weise sollen die Betreiber gezwungen werden, Kosten einzusparen und ihre Anlagen zu verbessern. Ziel des Gesetzes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien mittel- bis langfristig zu erreichen, damit sie sich dann am Markt selbst tragen können.

Langfristiges Ziel der Bundesregierung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf mindestens 12,5% im Jahre 2010 und mindestens 20% im Jahre 2020. Seit dem August 2004 ist die Novelle des EEG in Kraft, die die Handhabung und die rechtliche Sicherheit verbessern will und in einigen Bereichen die Vergütung des Stromes aus erneuerbaren Energien verändert. Während die Vergütung für Strom aus Windenergie an Land angesenkt wurde, stiegen die Vergütungen für Strom aus Geothermie und Biomasse und schon zu Beginn des Jahres ist durch das Photovoltaik-Vorschaltgesetz eine bessere Vergütung des Solarstromes gewährleistet. Die Novelle wurde von allen Seiten durchweg positiv aufgenommen und vermehrt die Hoffnungen auf einen Anstieg des Anteils von Strom aus erneuerbaren Energien an der gesamten Energieversorgung. In den letzten Jahren war die Entwicklung dann auch sehr positiv.

Der Anteil der erneuerbaren Energie am Primärenergieverbrauch ist von rund 2,9% im Jahre 2002 auf rund 3,1% im Jahre 2003 gestiegen und auch der Anteil am Stromverbrauch ist von 7,6% im Jahre 2002 auf rund 7,9% im Jahre 2003 gestiegen.